AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) – Inland und EU-Länder

Firma Pilz-Optics
Enzianstrasse 29 – 73485 Unterschneidheim
Tel.: +49 (0) 7966/803-9609 Fax: +49 (0) 7364/957662

1. Allgemeines:
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von
Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir
sie bestätigen oder ihnen durch Übersenden der Ware nachkommen, mündliche
Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. Verzug:
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Für entstandenen Lieferverzug durch die
Zwischen- oder Abnahmemessungen am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) und dadurch
entstehende Wartezeiten für weitere Bearbeitungsgänge bei anderen beteiligten Firmen
bzw. Instituten, können wir nicht haften.
2.3 Für den Fall, dass verbindliche Termine vereinbart sind, beschränkt sich die Haftung bei
schuldhaftem Verzug gemäß 2.2, maximal auf die Auftragssumme.
2.4 Für den Fall das keine festen Termine vereinbart sind, wird sich Pilz-Optics jedoch
bestmöglich bemühen, die dem Auftraggeber mitgeteilten Terminpläne einzuhalten. Für den
Fall einer unverhältnismäßigen Verzögerung kann jeder Partner – sofern er die Verzögerung
nicht zu vertreten hat – vom Vertrag zurücktreten. Schadensansprüche wegen einer
Terminverzögerung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Pilz-Optics ist zu Teilleistungen
berechtigt.
3. Berechnung:
3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgen Lieferungen frei Haus, inkl. Verpackung.
Pilz-Optics ist zu Teilleistungen berechtigt.
3.2 Die Angebotspreise der Pilz-Optics sind freibleibend. Sie sind auf den am Tage der
Angebotsabgabe gültigen Einsatzpreisen von Material und Personal aufgebaut. Bei
Änderungen der Kostengrundlage ist die Pilz-Optics berechtigt, die am Tage der Lieferung
und/oder Leistung gültigen Preise in Ansatz zu bringen, wenn bei Auftragserteilung nicht
ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4 Bei unseren Lieferungen haben die von uns genannten Preise die zurzeit des Angebots
gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu
Lasten des Auftragsnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebühren für unsere Lieferung
angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen
4.1 Fälle höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der
Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können. Wird die
Ausführung des Auftrags durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen,
behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder ähnlichem unmöglich, ist Pilz-Optics
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers auf die
Gegenleistung sowie Schadensersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sonstige
Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach
Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen
schriftlicher Form.
5.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines
weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet, ohne dass es einer gesonderten
Inverzugsetztung bedarf.
5.3 Pilz-Optics behält sich das Eigentum an Liefer- und Leistungsgegenständen vor bis zum
vollständigen Eingang aller vertraglich geschuldeten Zahlungen (und Zinsen). Wir sind
berechtigt die im Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Güter, ab Zahlungsverzug nach
vollen 3 Monaten, weiter zu veräußern. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet
in den Fällen des Verzuges oder des Verschuldens des Käufers nicht den Rücktritt vom
Vertrag. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom
Käufer unverzüglich mitzuteilen und von uns schriftlich genehmigen zu lassen.
5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sorgfältig zu stellen. Übersteigt der Wert der
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des
Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
5.5 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung unserer Forderungen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte verpfändet noch
zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
5.6 Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer
zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.
6. Versand:
6.1 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und
Interessen des Käufers zu berücksichtigen: dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten
des Käufers.
7. Gewährleistung
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische
Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Soweit die Leistungen der Pilz-Optics nicht auf Arbeiten im Rahmen des gesicherten Standes
von Wissenschaft und Technik beruhen sondern Forschungscharakter besitzen, wird keine
Gewährleistung für das Erreichen des Forschungs- und Entwicklungsziels übernommen.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine
Probeverarbeitung auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich
zu untersuchen und feststellbare Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Abnahmemessungen und Abnahmetests der Waren, Güter und Leistungen sind bis zum
vollendeten 30.Tag nach Lieferung durchzuführen. Die gelieferten Waren, Güter und
Leistungen sind vor Kontaminationen zu schützen.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang
der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs
Monate nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Die Gewährleistung wird begrenzt auf 1 Jahr nach Lieferung der Waren, Güter und
Leistungen.
7.4 Im Übrigen wird die Gewährleistung auf die Nacherfüllung nach Wahl der Pilz-Optics
beschränkt.
7.5 Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt
werden.
7.6 Eine Zusicherung von Eigenschaften ist für uns nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich
schriftlich vorgenommen worden ist.
8. Schadensersatz
8.1 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ist begrenzt auf den Rechnungswert, der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar
Beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bzw. wegen nachweisliche
verbindliche zugesicherten Eigenschaften oder nach zwingenden Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes haften.
9. Vertraulichkeit
Pilz-Optics und der Vertragspartner (Kunde oder Lieferant) werden gegenseitig mitgeteilte
und als geheimhaltungsbedürftig (mündlich oder schriftlich) erklärte Informationen
technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer und auch 8 Jahre nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen,
die allgemein zugänglich sind oder auf deren vertrauliche Behandlung Pilz-Optics und der
Auftraggeber schriftlich verzichtet haben.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen der vorliegenden Bedingungen oder des mit dem
Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen
Regelungen ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten
bleiben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, mit uns eine Ersatzregelung zu treffen, die
dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Aalen
11.1 Erfüllungsort für die Leistung ist Pilz-Optics Werk in Unterschneidheim. Auf das
Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner findet deutsches materielles Recht Anwendung.
Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des UN-Kaufrecht-Übereinkommens
(CISG) oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs ist ausgeschlossen.
11.2 Für Streitigkeiten sind ausschließlich die deutschen Gerichte international zuständig.
Ausschließlich örtlich zuständig sind die für Aalen oder den Erfüllungsort zuständigen
Gerichte.
Revision 2: Stand 28.04.2017

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